Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Programme und gastronomischen Leistungen der Blackwood Events e. K. – in der Mach!BAR Oberkirch, im Freien und mobil bei euch vor Ort.
(1) Vertragspartner ist die Blackwood Events e. K., Inhaber Sebastian Bayer, Kirchplatz 1, 77704 Oberkirch (nachfolgend „wir“ oder „Blackwood Events“). Die Mach!BAR Oberkirch ist ein Betrieb der Blackwood Events e. K.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Teamevents, Programme, Raumnutzung, gastronomische Leistungen und Veranstaltungstickets – unabhängig davon, ob die Leistung in unseren Räumen, im Freien oder an einem vom Kunden gestellten Ort erbracht wird.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo nachfolgend zwischen beiden unterschieden wird, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(1) Die Darstellung unserer Programme, Menüs und Preise auf der Website ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Eine Anfrage über das Kontaktformular, den Event-Konfigurator, per E-Mail oder telefonisch ist unverbindlich und noch keine Buchung.
(3) Auf eine Anfrage hin erstellen wir ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform (E-Mail genügt) bestätigt oder wir eine Buchung in Textform bestätigen. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist unsere Auftragsbestätigung.
(4) Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Ticketverkauf oder Platzreservierung kommt der Vertrag mit unserer Bestätigung der Reservierung bzw. mit dem Ticketkauf zustande.
(5) Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus unserer Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(2) Wir erbringen Programm, Moderation, benötigtes Material und Technik sowie – soweit vereinbart – die gastronomische Versorgung und den Barbetrieb.
(3) Bei Buchung der Location ohne Programm gilt die vereinbarte Nutzungszeit. Eine Überschreitung wird nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Mobile Durchführung: Findet die Veranstaltung an einem vom Kunden gestellten Ort statt, stellt der Kunde sicher, dass geeignete Räumlichkeiten bzw. Flächen, Stromversorgung, Zugang zur vereinbarten Aufbauzeit und erforderliche Genehmigungen vorliegen. Verzögerungen oder Mehraufwand aus fehlenden Voraussetzungen gehen zulasten des Kunden.
(5) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (etwa Moderation, Servicekräfte, Küche) einzusetzen.
(1) Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Angaben wie „ab … € pro Person“ sind Einstiegspreise. Der tatsächliche Preis ergibt sich aus Programm, Personenzahl, Verpflegung und Zusatzleistungen und wird im Angebot ausgewiesen.
(3) Wir sind berechtigt, bei Veranstaltungen ab einem Auftragswert von 1.000 € eine Anzahlung von bis zu 30 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Veranstaltungen für Verbraucher können wir Zahlung vor Ort am Veranstaltungstag verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der bei Buchung vereinbarten Personenzahl.
(2) Änderungen der Personenzahl sind uns spätestens sieben Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. Diese Meldung ist verbindliche Abrechnungsgrundlage.
(3) Eine Reduzierung um mehr als 10 % gegenüber der zuletzt bestätigten Personenzahl können wir nur bis zu dieser Frist berücksichtigen. Danach wird die zuletzt gemeldete Personenzahl abgerechnet. Nehmen mehr Personen teil als gemeldet, wird die tatsächliche Personenzahl abgerechnet.
(4) Für einzelne Programme gelten Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Sie sind im Angebot ausgewiesen.
(1) Buchen Sie Speisen, ist die im Angebot ausgewiesene Menü- oder Plattenauswahl spätestens zehn Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform festzulegen. Ohne fristgerechte Rückmeldung stellen wir das im Angebot vorgeschlagene Menü.
(2) Wir kochen saisonal und regional. Sollte ein Bestandteil kurzfristig nicht in der erwarteten Qualität verfügbar sein, sind wir berechtigt, ihn durch einen gleichwertigen zu ersetzen. Wir informieren darüber, sobald es uns möglich ist.
(3) Allergien und Unverträglichkeiten sowie vegetarische, vegane oder sonstige besondere Kostformen sind uns spätestens zehn Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Wir geben Auskunft über die kennzeichnungspflichtigen Allergene nach der Lebensmittelinformationsverordnung. Eine vollständige Ausschließung von Spuren ist in unserer Küche produktionsbedingt nicht möglich.
(4) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. In diesem Fall können wir ein angemessenes Korkgeld bzw. Servicegeld berechnen. Für mitgebrachte Lebensmittel übernehmen wir keine lebensmittelrechtliche Verantwortung.
(5) Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, sofern keine Getränkepauschale vereinbart ist. Eine vereinbarte Pauschale gilt für den festgelegten Zeitraum und die festgelegte Getränkeauswahl.
(6) Nicht verzehrte Speisen werden nicht erstattet. Eine Mitnahme zubereiteter Speisen ist aus hygienerechtlichen Gründen nur eingeschränkt und auf eigene Verantwortung möglich.
(1) Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang bei uns.
(2) Bei Stornierung fallen folgende pauschalierte Entschädigungen auf den vereinbarten Auftragswert an:
| bis 42 Tage vor der Veranstaltung | kostenfrei |
|---|---|
| 41 bis 22 Tage vorher | 25 % |
| 21 bis 8 Tage vorher | 50 % |
| 7 bis 2 Tage vorher | 80 % |
| ab 1 Tag vorher oder Nichterscheinen | 90 % |
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den tatsächlich entstandenen Betrag. Uns bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4) Bereits angefallene Fremdkosten (etwa individuell beschaffte Materialien, gebrandete Rallye-Inhalte, extern gebuchte Künstlerinnen und Künstler) sind unabhängig vom Stornozeitpunkt in voller Höhe zu erstatten, soweit wir sie nicht anderweitig abwenden konnten.
(5) Eine Verlegung auf einen anderen Termin ist keine Stornierung, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung in Textform vereinbart wird und ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten zustande kommt. Eine spätere Verlegung behandeln wir als Stornierung mit anschließender Neubuchung.
(6) Für Tickets zu öffentlichen Veranstaltungen ist eine Rückgabe ausgeschlossen, sofern nicht die Veranstaltung ausfällt.
(1) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn
(2) In diesen Fällen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich, soweit ihnen keine erbrachte Leistung gegenübersteht.
(1) Wir behalten uns vor, einzelne Programmbestandteile aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen durch gleichwertige zu ersetzen. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung bleibt dabei gewahrt; ein Anspruch auf Minderung entsteht nicht.
(2) Outdoor-Programme finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Gefahr für die Teilnehmenden – etwa Gewitter, Sturm oder Glatteis – führen wir ein gleichwertiges Indoor-Programm durch oder brechen ab. Ein Abbruch aus Sicherheitsgründen nach Beginn begründet keinen Rückerstattungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.
(3) Wir empfehlen, bei Outdoor-Programmen witterungsgerechte Kleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
(1) Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Wir üben das Hausrecht aus und können Personen, die den Ablauf erheblich stören, andere gefährden oder gegen die Hausordnung verstoßen, von der Veranstaltung ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(2) In den gesamten Räumlichkeiten gilt Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
(3) Das Anbringen von Dekoration, Werbemitteln oder Technik bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Mitgebrachte Dekoration ist nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen.
(4) Bei Veranstaltungen des Kunden benennt dieser eine verantwortliche Ansprechperson, die während der gesamten Veranstaltung erreichbar ist.
(1) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Branntwein und branntweinhaltige Getränke geben wir nicht an Personen unter 18 Jahren ab, sonstige alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren.
(2) Bei Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmenden – etwa Azubi-Events – stellt der Kunde die erforderliche Aufsicht sicher, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Wir sind berechtigt, die Abgabe von Alkohol an erkennbar stark alkoholisierte Personen zu verweigern.
(1) Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Einrichtung, Technik und Spielmaterial, die er, seine Teilnehmenden oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursachen.
(2) Bei mobilen Veranstaltungen haftet der Kunde für die von ihm gestellten Räumlichkeiten und die Eignung der örtlichen Gegebenheiten.
(3) Wir können vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen, etwa den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für eingebrachte Sachen, Garderobe und Wertgegenstände haften wir nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
(1) Unsere Programme sind ohne Vorkenntnisse spielbar und körperlich unanstrengend. Sie erfordern weder besondere Fitness noch sportliche Erfahrung.
(2) Teilnehmende mit gesundheitlichen Einschränkungen, die der Teilnahme entgegenstehen könnten, sollten uns dies vorab mitteilen, damit wir den Ablauf anpassen können. Die Teilnahme erfolgt in eigenverantwortlicher Einschätzung der eigenen Belastbarkeit.
(3) Bitte teilt uns vorab mit, wenn Teilnehmende auf Barrierefreiheit angewiesen sind – wir klären dann gemeinsam, was möglich ist.
(1) Wir fertigen bei Veranstaltungen gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen an. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt ausschließlich mit deren Einwilligung.
(2) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Eine kurze Nachricht an hallo@machbar-oberkirch.de genügt; wir entfernen die Aufnahme dann umgehend.
(3) Aufnahmen der Teilnehmenden untereinander sind gestattet, soweit Persönlichkeitsrechte Dritter gewahrt bleiben. Bei Escape-Formaten bitten wir darum, keine Rätsellösungen zu veröffentlichen.
(1) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und übertragbar.
(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Restbeträge bleiben auf dem Gutschein bestehen.
(3) Gutscheine sind bei der Buchung anzugeben und vor Ort im Original bzw. als Ausdruck oder Datei vorzulegen. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
(1) Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
(2) Gegenüber Verbrauchern besteht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sowie über die Lieferung von Speisen und Getränken kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das ist bei terminierten Veranstaltungen, Programmen und gastronomischen Leistungen regelmäßig der Fall.
(3) Unabhängig davon gelten die Stornoregelungen nach § 7 dieser Bedingungen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Offenburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Stand: August 2026 · Blackwood Events e. K., Kirchplatz 1, 77704 Oberkirch